Vergütung / Honorar

Wie jedem Wirtschaftgut ein Preis zukommt, sind auch unsere Leistungen finanziell zu entgelten. Grundlage ist die gesetzlich vorgegebene Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die jedoch finanzielle Spielräume bei der Gewichtung bietet.

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen sind auch Einzelvereinbarungen möglich. Wir gestalten entsprechend des Leistungsaufwandes unsere Gebühren zu fairen Preisen, die auch die Strukturen Ihres Betriebes berücksichtigen und finanzielle Überdimensionierung vermeiden. Unabhängig von der Höhe des Honorars garantieren wir gleichbleibende Qualität hinsichtlich Beratung und Betreuung.

Insbesondere Kleinunternehmen erzielen durch die Einschaltung einer Steuerkanzlei, speziell zur Erledigung der lfd. Finanz- und Lohnbuchhaltung verbunden mit einer auf den Betrieb zugeschnitten betriebswirtschaftlichen Beratung und Betreuung, ein nicht unerhebliches finanzielles Einsparpotential. Das Vorhalten der Technik, Software, deren Wartung, Qualifikation der Mitarbeiter, Vertretungs- und Aushilfskräfte entfällt für Sie. Alle Arbeiten erfolgen immer unter Beachtung steuer- und handelsrechtlicher Vorschriften, wobei wir stets im Rahmen des rechtlich möglichen optimieren.

Wir bieten Ihnen ein unverbindliches, vertrauliches und kostenfreies Gespräch, bevor wir ein individuelles Angebot anfertigen.